§ 9 Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leistet bynd.sports für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
Ist eine Verbesserung nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
Unternehmer müssen die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen und bynd.sports allfällige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Tagen anzeigen. Die Rechtsfolgen der unterlassenen Mängelrüge gemäß § 377 UGB werden mitvereinbart.
Für Mängel oder Schäden, die ohne Verschulden von bynd.sports, insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, aggressive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, haben die Kunden keine gewährleistungs- bzw. schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegenüber bynd.sports.